Bisweilen gedankenlos beim Gassigehen

Schwerpunktkontrollen von Hundeführern in Potsdam ergaben in jedem vierten Fall Ordnungswidrigkeiten

  • Tomas Morgenstern
  • Lesedauer: 2 Min.

Potsdam legt großen Wert auf sein Ansehen als international gefragter Touristenmagnet. Bei der Wahrung der öffentlichen Ordnung hat die Durchsetzung der Hundehalterverordnung einen seit Jahren einen besonderen Stellenwert, denn längst nicht jeder Potsdamer hat seinen Hund zu bestmöglichem Benehmen an. Immerhin gibt es allein offiziell mehr als 6000 privat gehaltene Hunde - die Dunkelziffer liegt bei 10 000.

Die Einhaltung der Vorschriften lässt sich die Stadtverwaltung etwas kosten, allein mehr als 30 sogenannte Hundetoiletten wurden installiert, flächendeckend sollen Streifen des Ordnungsamtes unter anderem darauf achten, dass die dort vorrätigen »Tütchen« auch tatsächlich zur Beseitigung des »großen Geschäfts« der Vierbeiner eingesetzt werden.

Wie einer Mitteilung der Stadtverwaltung vom Donnerstag zu entnehmen ist, waren die Inspektoren des Ordnungsamtes der Landeshauptstadt in der vergangenen Woche zu Schwerpunktkontrollen im Stadtgebiet unterwegs. Bei diesen nicht angekündigten Kontrollen, die die Amtsmitarbeiter in »ziviler Kleidung« durchgeführt hätten, seien 107 Hundeführer kontrolliert worden. In 26 Fällen habe man Ordnungswidrigkeitsanzeigen gefertigt. »Die große Mehrzahl der Hundehalter hat sich somit tadellos verhalten«, hieß es.

»Die Resonanz der Bürger war sehr positiv und insbesondere eine Kontrolle in Zivil wurde gelobt, um Täter auf frischer Tat festzustellen«, sagt Ilona Hönes, Bereichsleiterin Ordnungsangelegenheiten. Gerade das Problem der Hundehaufen empfänden Hundebesitzern oft selbst als massiv störend. Zwei Halter seien verwarnt worden, weil sie jene Haufen eben nicht eingesammelt hätten. »Jeder Hundehalter ist verpflichtet die Hinterlassenschaften seines Hundes sofort aufzunehmen«, so Hönes. Dazu habe er stets mehrere geeignete Behältnisse mitzuführen.

Ordnungswidrig handelten auch jene Potsdamer, die ihre Hunde vorschriftswidrig nicht an der Leine führten, nicht angemeldet hatten oder keine Steuermarke vorzeigen konnten. In einem besonders krassen Fall mussten die Inspektoren die Polizei zu Hilfe rufen, um die Identität von Hundeführern festzustellen. Da im Konkreten eine zuverlässige Hundeführung nicht gegeben war, sei der Hund eingezogen worden.

»Hundehalter sollten auf öffentlichen Wegen und Plätzen immer in der Lage sein, ihren Hund zu sich zu rufen oder ihren Hund auch dort an der Leine führen, wo es nicht vorgeschrieben ist«, sagt Ilona Hönes. Die Hundehalter müssten jeweils mit mindestens 15 Euro Bußgeld rechnen.

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