Schutz für drei Häuser in zwei Bezirken
Erstmals wurde in Neukölln für zwei Häuser im Milieuschutzgebiet Reuterplatz eine sogenannte Abwendungsvereinbarung unterzeichnet. In dieser verpflichtet sich der Erwerber auf die Ziele der sozialen Erhaltungssatzung sowie auf den Verzicht der Umwandlung in Eigentumswohnungen.
»Erwerber, die das Haus nachhaltig bewirtschaften wollen, werden durch die Abwendungsvereinbarung nicht behindert«, erklärt dazu der Neuköllner Stadtrat für Stadtentwicklung, Jochen Biedermann (Grüne). Wer in aber ein Haus zur Profitmaximierung kaufe, müsse damit rechnen, dass der Bezirk das Vorkaufsrecht ausübe.
Auch in Friedrichshain können sich Mieter über einen erweiterten Schutz vor Verdrängung freuen. In der Strassmannstraße 32, gelegen im Milieuschutzgebiet Petersburger Straße, ist nun für 30 Wohnungen die Umwandlung in Eigentum für lange Zeit ausgeschlossen. Mit Unterzeichnung der Abwendungsvereinbarung hat der Käufer dem Bezirk zugesichert, darauf zu verzichten.
Erst am Mittwoch hatte der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg die Ausübung eines Vorkaufsrechts für das Haus Falckensteinstraße 33 in Kreuzberg für 2,8 Millionen Euro (irrtümlich wurden ursprünglich 4,5 Millionen Euro gemeldet) bekanntgegeben. Eigentlich wollte eine luxemburgische Briefkastenfirma die Immobilie erwerben. Im Unterschied zu diesem Fall handele es sich bei dem Käufer in Friedrichshain, »um eine Privatperson, die im Quartier bereits ein Haus besitzt und nicht das Ziel hat, maximalen Profit zu erzielen«, erklärt Bezirksbaustadtrat Florian Schmidt (Grüne). »Diese Art von privaten Eigentümern betrachtet das Bezirksamt als Garant für den sozialen Zusammenhalt und kooperiert gerne mit ihnen«, so Schmidt weiter.
Nach der bisherigen Erfahrung des Friedrichshain-Kreuzberger Baustadtrat kommen auf eine Ausübung des Vorkaufsrechts rund drei Abwendungsvereinbarungen, die Mieter ebenfalls schützen.
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