Mehr Fälle von Verdacht auf Geldwäsche
Die Verdachtsfälle von Geldwäsche in Brandenburg haben deutlich zugenommen. 2016 sind 1200 neue Verfahren bei der zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Eberswalde (Barnim) eingegangen, 204 Delikte oder rund 20 Prozent mehr als 2015. Das teilte das Innenministerium in Potsdam auf eine Anfrage der AfD-Landtagsfraktion mit.
»Der Anstieg basiert vor allem auf der erhöhten Sensibilisierung und den Erfahrungen von Personen, die nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet sind, Verdachtsfälle zu melden«, sagte Behördensprecher Thomas Meyer auf Anfrage. Dazu gehörten im Finanz- und Warenverkehr tätige Mitarbeiter von Banken und anderen Institutionen.
Nach Angaben des Innenministeriums sind 2016 insgesamt 1682 Verfahren im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Geldwäsche erledigt worden. Allerdings kam es nur in 13 Fällen zu einer Anklage. 33 Mal beantragte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl, 897 Verfahren wurden eingestellt, weil es in einem Gerichtsverfahren vermutlich nicht zu einer Verurteilung des Angeklagten gekommen wäre oder der Tatvorwurf zu geringfügig war.
Die Anklagen und Strafbefehle richteten sich den Ermittlungsbehörden zufolge vor allem gegen deutsche Staatsbürger. In zwei Fällen habe man wegen Geldwäsche gegen lettische Staatsangehörige und in je einem Fall gegen polnische und russische Staatsbürger ermittelt und den Erlass eines Strafbefehls beantragt.
25 Angeklagte wurden 2016 wegen Geldwäsche verurteilt, die Verurteilungen erfolgten zumeist in Form von Strafbefehlen nach Ermittlungen der Justizbehörden in Eberswalde. Die geringe Zahl der Anklagen und Strafbefehle im vergangenen Jahr ist nach Angaben der Schwerpunktstaatsanwaltschaft vor allem auf zu schwachen Tatverdacht zurückzuführen. Bei den Ermittlungen wegen Geldwäsche könne man oft nicht nachweisen, dass bestimmte Vermögenswerte aus Straftaten herrühren. Laut Anklagebehörde seien Beschuldigte nicht verpflichtet, die legale Herkunft von Vermögenswerten zu belegen. dpa/nd
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