Wegen Krankheit gekündigt - nur in Ausnahmefällen
Urteile im Überblick
Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Sie bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (Az. 8 Sa 359/16).
Im verhandelten Fall ging es um einen Mann, der seit 1988 in einem Betrieb arbeitete, zuletzt als Maschinenarbeiter. In den Jahren 2011 bis 2014 war er jährlich zwischen 42 und 164 Tagen arbeitsunfähig erkrankt. Sein Arbeitgeber kündigte ihm am 26. Februar 2016 fristgerecht zum 30. September 2016. Dagegen klagte der Mann und hatte mit seiner Klage Erfolg.
In erster und zweiter Instanz hatten die Richter die Kündigung als unwirksam zurückgewiesen. Sie sei unverhältnismäßig, da der Arbeitgeber pflichtwidrig kein BEM durchgeführt habe. Er habe auch nicht darlegen können, dass dieses »objektiv nutzlos« gewesen sei. Der Arbeitgeber habe auch nicht nachweisen können, dass es kein milderes Mittel als die Kündigung gegeben hätte, um der möglichen Beeinträchtigung des Arbeitsverhältnisses durch weitere Fehlzeiten entgegenzuwirken.
Die Richter des Landgerichts zeigten sich nicht überzeugt, dass es im Betrieb tatsächlich keinen geeigneten Arbeitsplatz mit weniger belastenden Tätigkeiten gegeben habe. dpa/nd
Polizeibewerber darf wegen Alkoholfahrt abgelehnt werden
Wer betrunken mit dem Fahrrad fährt, kann unter Umständen nicht mehr Polizist werden.
Das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 26 L 151.17 und Az. VG 26 L 331.17) bestätigte am 5. Mai 2017 eine Entscheidung des Berliner Polizeipräsidenten, der einen Bewerber wegen einer Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad ablehnte.
Der Mann war vor mehr als zwei Jahren mit 2,25 Promille von der Polizei auf einem Rad gestoppt worden. Zwar wurde das Verfahren gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestellt. Doch das Gericht gab dem Polizeipräsidenten Recht, der über die Einstellungen in den Dienst entscheidet.
»In den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Dienstes der Polizei darf nur eingestellt werden, wer hierfür nach seiner Persönlichkeit geeignet ist«, hieß es in der Entscheidung des Gerichts. Zur Ablehnung genügten grundsätzlich berechtigte Zweifel des Dienstherrn.
Auch in einem anderen Fall wurde ein Bewerber rechtmäßig abgelehnt. Der Mann hatte Feuerwerkskörper von einem Balkon in Richtung eines Kinderspielplatzes abgeworfen. Die Körper explodierten nahe eines Kleinkindes. dpa/nd
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