Aktivistin geht für Tortenwurf auf AfD-Politikerin in den Knast

Verurteilung zu Geldstrafe nach Attacke auf rechte Parteifunktionärin Beatrix von Storch

  • Dieter Hanisch
  • Lesedauer: 2 Min.

Ein Tortenwurf auf AfD-Bundesvize Beatrix von Storch bleibt juristisch nicht ungesühnt. Das Amtsgericht Kiel verurteilte am Montag eine Politaktivistin für ihr drastisches Auftreten zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Euro. Die 22-jährige Angeklagte kündigte noch im Gerichtssaal an, statt das Geld zu zahlen, lieber 15 Hafttage absitzen zu wollen.

Zu den Geschehnissen am 25. November des Vorjahres bei einer Veranstaltung in der Kieler AfD-Geschäftsstelle wurden zwei Polizeibeamte als Zeugen geladen. Außerdem wurde innerhalb der Beweisaufnahme eine Videosequenz der aus den Besucherreihen erfolgten Attacke gegen von Storch vorgeführt. Der Wurf eines mit Rasierschaum bedeckten Tortenbodens verfehlte das eigentliche Ziel, weil ein Personenschützer noch unmittelbar intervenierte. Es folgten seinerzeit ein Strafantrag von Storchs samt bissiger Kommentare via Facebook. Die wegen Beleidigung angeklagte Studentin scheiterte mit ihrem Antrag, die prominente Politikerin in den Zeugenstand zu berufen, um zu klären, ob künstlerischer Protest überhaupt als Ehrverletzung gewertet werden könne. Wäre es nach der AfD gegangen, hätte im Übrigen wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruch angeklagt werden müssen. Die Angeklagte verlas eine Prozesserklärung, in der sie bezogen auf das Agieren der AfD ein Recht auf Widerstand herleitete und die rechtspopulistische Partei für eine Anti-Flüchtlingsstimmung hierzulande verantwortlich machte.

Richterin Miriam Wolf blieb mit dem Strafmaß unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 20 Tagessätzen zu 15 Euro und unter dem von der Angeklagten angefochtenen Strafbefehl in Höhe von 800 Euro. Der Vertreter der Anklagebehörde wertete die Handlung als symbolische Missachtung und Ehrverletzung. Die Richterin sprach in ihrer Urteilsbegründung davon, die Bewertung und Ausübung der Tat sei für jeden Dritten erkennbar, weshalb die prominente Politikerin von ihr auch nicht geladen wurde. Außerdem habe sie nach Aufrufen befürchtet, dass es erneut zu Entgleisungen hätte kommen können.

Letzteres war wohl auch der Grund, dass es beim Zugang zur Gerichtsverhandlung zu massiven Sicherheitskontrollen kam. Einem erbetenen Rechtsbeistand der Angeklagten ohne Anwaltsstatus wurde wegen entsprechender Bedenken gar der Zutritt verweigert. Justizwachtmeister ordneten für Besucher eine genaue Sitzordnung an. Vor dem Gerichtsgebäude gab es eine kleine Kundgebung aus der Kieler Antifa-Szene.

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