Urteil gegen Pogida-Chef nicht rechtskräftig
Potsdam. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat noch nicht entschieden, ob sie ein härteres Urteil gegen den Organisator der fremdenfeindlichen Pogida-Demonstrationen, Christian Müller, erreichen will. Das Amtsgericht Potsdam hatte Müller wegen Körperverletzung zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Es werde derzeit noch geprüft, ob die Staatsanwaltschaft ihre Berufung gegen das Urteil zurücknehme, sagte Sprecher Christoph Lange am Donnerstag. Darüber solle voraussichtlich in der kommenden Woche entschieden werden. Die Anklage hatte 16 Monate Haft gefordert. Das Landgericht Potsdam hatte Müllers Berufung gegen das Urteil Mitte April verworfen. Dieser hat kein weiteres Rechtsmittel eingelegt. Doch bis zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft sei das Urteil noch nicht rechtskräftig, erläuterte Lange. Falls die Staatsanwaltschaft die Berufung zurücknimmt, würde das Urteil rechtskräftig und Müller könnte zum Haftantritt geladen werden. Anderenfalls müsste das Landgericht einen weiteren Berufungsprozess ansetzen. Müller war jedoch vor der Verhandlung im April untergetaucht. Sein Aufenthaltsort ist unbekannt. Müller hatte Anfang 2016 in Potsdam mehrere Pogida-Demonstrationen nach dem Vorbild der Dresdner Pegida-Bewegung organisiert. Nach schweren Ausschreitungen von Gegendemonstranten bei der ersten Kundgebung hatte die Polizei bei späteren Pogida-Aufzügen bis zu 1000 Beamte und auch Wasserwerfer eingesetzt. dpa/nd
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