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Debatte um ARD & ZDF

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Staatskanzlei Schleswig-Holstein schlägt vor, den Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk künftig im Gesetz genauer zu definieren. Im Gegenzug könne ARD und ZDF bei der inhaltlichen Ausgestaltung dieses Auftrags mehr Spielraum gegeben werden, sagte Matthias Knothe, Leiter der Stabsstelle für Medienpolitik in der Kieler Staatskanzlei. Denkbar sei, dass die Sender künftig selbst entscheiden, auf welchen Ausspielwegen sie welche Programme anbieten. So könne die bisherige Praxis beendet werden, dass für jedes neue Angebot der Rundfunkstaatsvertrag geändert werden muss.

Der Vorschlag, den der schleswig-holsteinische Staatskanzleichef Thomas Losse-Müller (Grüne) in die Debatte eingebracht hat, würde einen Modellwechsel in der Medienpolitik bedeuten, weil künftig nicht mehr der Gesetzgeber einzelne Programme beauftragen würde. Knothe sagte, die Konzepte für die jeweiligen Programmangebote könnten stattdessen von den Rundfunkgremien im sogenannten Drei-Stufen-Test genehmigt werden. Ein solches Verfahren setze allerdings eine bessere Qualifikation der Gremienmitglieder voraus. In einem Drei-Stufen-Test wird unter anderem geprüft, ob ein Angebot den Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht und ob es den publizistischen Wettbewerb bereichert.

Bei einem solchen Modellwechsel müsse beachtet werden, dass die Rechte von Wettbewerbern nicht beeinträchtigt werden. Dies betreffe vor allem die Presseverlage.

Zu überlegen sei auch, ob ein Verbot von Werbung für die öffentlich-rechtlichen Sender zu einer funktionalen Trennung vom privaten Rundfunk beitragen könne. epd/nd

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