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Landtag beschließt neues Abschiebegesetz

  • Lesedauer: 1 Min.

Dresden. Der sächsische Landtag hat am Mittwoch ein neues Abschiebegesetz für abgelehnte Asylbewerber mit großer Mehrheit beschlossen. Demnach können ausreisepflichtige Asylbewerber unter bestimmten Voraussetzungen bis zu sechs Monaten in Abschiebehaft genommen werden. Zudem ist es nun möglich, Personen bis zu vier Tagen in Gewahrsam zu nehmen, wenn dies richterlich angeordnet ist. Die Fraktionen der LINKEN und Grünen stimmten gegen das Gesetz, die AfD enthielt sich. Mit der neuen Regelung will Sachsen die Ausreisepflicht konsequent durchzusetzen, etwa wenn sich betroffene Personen der Abschiebung entzogen haben. Sachsenweit gibt es derzeit nach Angaben des Innenministeriums 8800 Ausreisepflichtige (Stand 30. März). epd/nd

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