Anlauf zu nächstem Rechtsverstoß

EuGH-Urteilen zum Trotz: Bundesrat entscheidet über Verordnung zur Vorratsdatenspeicherung

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 3 Min.

Die Vorratsdatenspeicherung - es gibt wenige andere derart prägnante Beispiele für die Ignoranz der Bundesregierung gegenüber den Alarmrufen der Justiz. Das anlasslose Sammeln personenbezogener Kommunikationsdaten gilt den Sicherheitsbehörden als unabdingbar, Terrorgefahren bieten die Rechtfertigung. 2010 kassierte das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland als grundgesetzwidrig, 2014 der Europäische Gerichtshof eine Richtlinie, die nach gleichem Muster verfuhr. Das hielt die Bundesregierung nicht ab, 2015 ein Gesetz im Bundestag verabschieden zu lassen, das von den Kommunikationsunternehmen die Speicherung der Verkehrsdaten ihrer Nutzer verlangt. Dieses Gesetz kommt ohne den Begriff der Vorratsdaten aus, aber verlangt mit dem täuschenden Begriff der Höchstspeicherfristen erneut die Überwachung des Telefonverhaltens.

Obwohl der Europäische Gerichtshof im Dezember 2016 in einem Urteil erneut klarstellte, dass Datenspeicherung ohne Anlass und konkreten Hintergrund schwerer Straftaten gegen EU-Grundrechte verstößt, blieb die Bundesregierung unbeeindruckt. Auf eine Kleine Anfrage der LINKEN im Bundestag teilt sie mit, dass mehrere EU-Institutionen derzeit prüften, welche Konsequenzen das EuGH-Urteil für die Gesetzgebung der einzelnen Länder habe. Ein Ergebnis sei noch nicht bekannt, «ein Zeitfenster, wann dies erfolgen wird, konnte bisher nicht genannt werden». Schlussfolgerungen oder Konsequenzen seien «auf diese sehr allgemeinen Überlegungen hin jedoch bisher nicht zu ziehen». Die Bundesregierung selbst prüft nicht. Sie beeilt sich vielmehr, alle Voraussetzungen zu schaffen, dass ihr Gesetz umgesetzt wird.

Bis zum 1. Juli müssen die Telefonunternehmen die technischen Voraussetzungen schaffen, so steht es im Gesetz. Im März verabschiedete die Bundesregierung eine Verordnung, die an diesem Freitag dem Bundesrat zur Entscheidung vorliegt. Die Verordnung schreibt im Einzelnen vor, auf welchem Weg Nutzerdaten wie Rufnummern und Anrufdauer - bis zu zehn Wochen sollen sie gespeichert werden -, auf Anforderung von Sicherheitsbehörden übermittelt werden. Unternehmen, die weniger als 100 000 Kunden haben, sollen einfachere Möglichkeiten nutzen dürfen als Großunternehmen - E-Mail-Verbindungen, die aber speziell verschlüsselt sind. Die Kosten von je rund 15 000 Euro, die auf jene knapp 1000 Unternehmen zukommen, die nicht wegen ihrer Größe (ab 100 000 Kunden) schon heute über die Schnittstelle verfügten, die sie später für den Datenaustausch nutzen sollen, dürften am Ende bei den Kunden landen.

Grundsätzliche Bedenken gegen die anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten, also ihre Sammlung auf Vorrat, bleiben erneut unberücksichtigt. Die Bundesregierung sieht keine Probleme, wie aus ihren Antworten auf die Fragen der LINKEN hervorgeht. Auswirkungen auf laufende Ermittlungen, Verfahren oder Urteile seien «nicht zu erwarten», teilt sie lapidar mit.

In einem Gutachten kam der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages zu einem differenzierteren Bild. Das Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten erfülle die Vorgaben des EUGH «nicht im vollen Umfang». Zum Beispiel jene, dass es nur bei Vorliegen des Verdachts einer schweren Straftat zulässig sei, Vorratsdaten zu speichern. Selbst in besonderen Situationen, in denen es um «vitale Interessen der nationalen Sicherheit, der Landesverteidigung oder der öffentlichen Sicherheit gehe, müssten die gespeicherten Daten »in einem konkreten Fall einen wirksamen Beitrag zur Bekämpfung solcher Aktivitäten leisten können«. Das ist bei der Vorratsdatenspeicherung nicht der Fall, nur die Hoffnung.

Die Bundesregierung sieht demgegenüber nicht einmal bei Berufsgeheimnisträgern wie Ärzten oder Journalisten ein Problem, denn deren Daten seien ja »durch ein striktes Erhebungs- und Verwendungsverbot geschützt«, wie der LINKEN mitgeteilt wird. Im Umkehrschluss also: Gespeichert dürften sie durchaus werden. Das unbeirrte Festhalten an der Vorratsdatenspeicherung kann sich Jan Korte, Fraktionsvize der LINKEN, »eigentlich nur mit ideologischer Verbohrtheit erklären«. Leider handele es sich hier aber nicht um »irgendeine Petitesse, sondern um ein Überwachungsgesetz, welches unser aller Kommunikationsverhalten betrifft«. Korte weiter: »Die Bundesregierung könnte ausnahmsweise mal etwas Vernünftiges machen, indem sie das Gesetz aufhebt und die Vorratsdatenspeicherung endgültig beerdigt.«

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Dieser Artikel hat Formatierungen

Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen: Auf Grund der Coronakrise und dem damit weitgehend lahmgelegten öffentlichen Leben haben wir uns entschieden, zeitlich begrenzt die gesamten Inhalte unserer Internetpräsenz für alle Menschen kostenlos zugänglich zu machen. Dennoch benötigen wir finanzielle Mittel, um weiter für sie berichten zu können.

Zwischenüberschrift 1

Helfen Sie mit, unseren Journalismus auch in Zukunft möglich zu machen! Jetzt mit wenigen Klicks unterstützen!

Zwischenüberschrift 2

Leadtext: Ich bin gespannt wie der wohl rauskommen wird, also, ich meine: Die Formatierung

Blockquote: Auf Grund der Coronakrise und dem damit weitgehend lahmgelegten öffentlichen Leben haben wir uns entschieden, zeitlich begrenzt die gesamten Inhalte unserer Internetpräsenz für alle Menschen kostenlos zugänglich zu machen.

  1. Numbered List
  2. Eintrag
  3. Zewitrag
  4. Drewitrag
  • Bullet List
  • Eintrag
  • Zweitrag
  • Dreitrag
Unterstützen über:
  • PayPal