Korrektur von Sozialmieten nur auf Antrag

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Mieter landeseigener Sozialwohnungen der degewo rund um den Kreuzberger Mariannenplatz sind ernüchtert. Denn die vor zwei Wochen in Kraft getretene neue Kooperationsvereinbarung mit dem Senat begrenzt auch nachträglich die beträchtlichen Mieterhöhungen - allerdings nur auf Antrag. Statt ursprünglich 51 Cent pro Quadratmeter müssen nun entsprechend der Vereinbarung nachträglich für vier Jahre acht Prozent Mieterhöhung akzeptiert werden bis zu einer Grenze von 30 Euro Zusatzbelastung monatlich. »Sie können diesen Antrag in Textform (e-mail, Fax etc.) oder auch schriftlich als Brief mit der Unterschrift aller Vertragspartner innerhalb von sechs Wochen (bis 19. Mai 2017) an degewo stellen«, heißt es in dem entsprechenden Informationsschreiben, das den Mietern rund um den Mariannenplatz zugegangen ist.

»Wir haben uns mit dem Senat auf dieses Verfahren verständigt, weil bereits so viele Mieter der ursprünglichen Mieterhöhung zugestimmt haben«, erklärt degewo-Sprecherin Isabella Canisius auf nd-Anfrage. Tatsächlich ist in Punkt 7.2 der Kooperationsvereinbarung, dass die Mieter die Einhaltung der Kriterien beantragen müssen. »Es ist ein bisschen umständlich, aber wir sehen keine andere Lösung«, sagt Canisius.

Rouzbeh Taheri, Mitglied des Verwaltungsrats der neuen Wohnraumversorgung Berlin, ist da anderer Meinung. »Wenn man will, kann man es auch anders machen«, so Taheri. Antragstellungen seien sowieso immer problematisch. Aus den verschiedensten Gründen verzichteten Menschen am Ende darauf. »Wenn es schon unbedingt ein Antrag sein muss, dann müsste wenigstens ein Formblatt beiliegen«, sagt Taheri. »Das bringe ich auch im Verwaltungsrat zur Sprache.«

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