Reparaturen und Gartenpflege
Urteile zum Mietrecht
Die in Mietverträgen verwendete Klausel »Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter« ist in der Regel unwirksam. Erlaubt sei sie nur, wenn sich aus dem Vertrag ein Anhalt dafür ergibt, dass dem Mieter dafür ein (finanzieller) Ausgleich gewährt wird, urteilte das Berliner La...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.