Reparaturen und Gartenpflege

Urteile zum Mietrecht

Die in Mietverträgen verwendete Klausel »Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter« ist in der Regel unwirksam. Erlaubt sei sie nur, wenn sich aus dem Vertrag ein Anhalt dafür ergibt, dass dem Mieter dafür ein (finanzieller) Ausgleich gewährt wird, urteilte das Berliner La...


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