Innenminister prüft Klage gegen Volksinitiative
Potsdam. Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) schließt eine Verfassungsklage zur Volksinitiative gegen die geplante Kreisgebietsreform nicht aus. »Ich habe Zweifel, dass Punkt 2 der Initiative verfassungsgemäß ist«, sagte Schröter am Donnerstag im Landtag. »Ob dieser Punkt verfassungsgemäß ist, kann nur das Landesverfassungsgericht feststellen - aber Zweifel kann ich haben«, antwortete Schröter auf eine Frage des CDU-Kommunalexperten Sven Petke. Auf Nachfrage schloss Schröter nicht aus, dass die
Landesregierung das Landesverfassungsgericht anrufen könnte. Im Punkt 2 fordert die Initiative, dass Gebietsänderungen bei den 14 Landkreisen und vier kreisfreien Städten nicht gegen den Willen der Kommunen vollzogen werden dürfen. Dies würde nach Ansicht von Schröter aber womöglich die Rechte des Landtags unzulässig einschränken. dpa/nd
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