Kein Anspruch für Süchtige auf Hausverbot
Gericht weist Klage gegen Spielhallenbetreiber ab
Bielefeld. Spielsüchtige haben in Nordrhein-Westfalen keinen Anspruch auf ein Hausverbot in Spielotheken. Nach einem Urteil des Landgerichts Bielefeld von Donnerstag fehlt die gesetzliche Grundlage dafür, den Betreibern von Spielhallen ein solches Verbot zum Schutz von Spielsüchtigen abzuverlangen.
Stellvertretend für Betroffene hatte der Fachverband Glücksspielsucht gegen den Spielhallenbetreiber Gauselmann geklagt. Das Unternehmen mit Sitz in Ostwestfalen betreibt bundesweit die »Casino Merkur-Spielotheken«. Nach den Vorstellungen des Verbandes sollte ein Hausverbot auf den eigenen Wunsch der Betroffenen ausgesprochen werden müssen.
»Die Klage wurde zwar abgewiesen, aber wir fühlen uns trotzdem als Sieger«, sagt die Vorsitzende des Verbandes, Ilona Füchtenschnieder. Nach ihren Angaben gibt es allein im Bundesland Nordrhein-Westfalen 40 000 bis 50 000 Spielsüchtige. Das Urteil zei...
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