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Mietpreisbremse: Klage erfolgreich

Vermieterin scheitert im Berufungsverfahren vor Landgericht

  • Felix von Rautenberg
  • Lesedauer: 2 Min.

Ein Neuköllner erhält rund 1000 Euro an zu viel gezahlter Miete zurück. Das Landgericht Berlin hat am Mittwoch die Berufung einer Vermieterin zurückgewiesen, die von ihrem Mieter in erster Instanz erfolgreich auf Rückzahlung von überhöhter Miete verklagt worden war. Das Amtsgericht Neukölln hatte sich in seinem Urteil von Ende 2016 auf die seit Januar 2015 geltende Mietpreisbremse bezogen.

Bei allen nach dem 1. Juni 2015 abgeschlossen Mietverträgen darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen.

Im vorliegenden Fall hatten beide Parteien Anfang Juli 2015 einen Mietvertrag über eine 76 Quadratmeter große Wohnung in Neukölln abgeschlossen. Danach betrug die zu zahlende Kaltmiete 725 Euro netto und 940 Euro warm. Das entspricht einem Mietzins von 9,50 Euro netto kalt pro Quadratmeter. Die Wohnung ist im Feld G1 des Berliner Mietspiegels 2015 einzuordnen. Der Mittelwert dort beträgt 5,62 Euro netto kalt pro Quadratmeter. In mehreren Schreiben an seine Vermieterin rügte der Mieter einen Verstoß gegen die Mietenbegrenzung. Da diese nicht von der ursprünglich vereinbarten Miethöhe abweichen wollte, reichte er Klage ein.

Für die Monate August bis Dezember 2015 forderte der Kläger monatlich 221,42 Euro zurück, insgesamt 1107,10 Euro. Das Amtsgericht hatte ihm nach eigenen Berechnungen 221,09 Euro netto kalt, insgesamt also 1105,45 Euro zugesprochen. Die Vermieterin legte dagegen Berufung ein.

Das Berufungsgericht sah diese allerdings als unbegründet an: Es gebe keine Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit der Mietpreisbremse. Zudem sei die Attraktivität eines Wohnungsmarktes, der eine höhere Miete möglich mache, nicht auf Leistungen des Vermieters zurückzuführen, sondern auf die der Allgemeinheit. Das Urteil ist rechtskräftig.

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