Befreiung von der Erbschaftsteuer bei Selbstnutzung

  • Lesedauer: 2 Min.

Wird eine Wohnung auf den überlebenden Ehepartner oder die Kinder des Verstorbenen vererbt, fällt keine Erbschaftsteuer an. Die Befreiung von der Erbschaftsteuer setzt aber voraus, dass die Immobilie vom Erben weiterhin selbst bewohnt wird.

Erbschaftsteuer fällt hingegen dann an, wenn nicht der Erbe die Immobilie weiter bewohnt, sondern ausschließlich ein anderes Familienmitglied.

Nach Angaben der Bausparkasse Wüstenrot & Württembergische (W&W) hat nun der Bundesfinanzhof (BFH) mit seiner Entscheidung vom 5. Oktober 2016 (Az. II R 32/15) diese Rechtsauffassung bestätigt.

Im Urteilsfall war das Kind Alleinerbe nach dem verstorbenen Vater. Die Mutter war testamentarisch Erbin der Wohnung, hatte die Erbschaft jedoch ausgeschlagen. Wie bisher nutzte sie die Wohnung allein weiter. Dies akzeptierten weder der Bundesfinanzhof noch die zuständigen Vorinstanzen als Eigennutzung des Kindes und belegten dessen Anteil an der Wohnung mit einer Erbschaftsteuer.

BFH verweist auf den Schutz des familiären Lebensraumes

Der BFH begründet seine Entscheidung damit, dass es der Schutz des familiären Lebensraums gebiete, die Steuerbefreiung davon abhängig zu machen, dass das Kind das Familienheim auch tatsächlich selbst bewohnt.

Nach der Gesetzesbegründung sei außerdem ausdrücklich ein Verkauf, eine Vermietung oder ein längerer Leerstand genannt, der eine Steuerbefreiung ausschließe. Auch eine unentgeltliche Überlassung der Immobilie an Dritte erfülle nicht den Gesetzeszweck.

Selbst wenn es sich dabei um nahe Angehörige handele, läge eine tatsächliche Eigennutzung der Wohnung nicht vor. Die gelegentliche Mitbenutzung von Räumlichkeiten der Wohnung zur Übernachtung genüge den Gesetzesvorschriften nicht, so der BFH. W&W/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Dieser Artikel hat Formatierungen

Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen: Auf Grund der Coronakrise und dem damit weitgehend lahmgelegten öffentlichen Leben haben wir uns entschieden, zeitlich begrenzt die gesamten Inhalte unserer Internetpräsenz für alle Menschen kostenlos zugänglich zu machen. Dennoch benötigen wir finanzielle Mittel, um weiter für sie berichten zu können.

Zwischenüberschrift 1

Helfen Sie mit, unseren Journalismus auch in Zukunft möglich zu machen! Jetzt mit wenigen Klicks unterstützen!

Zwischenüberschrift 2

Leadtext: Ich bin gespannt wie der wohl rauskommen wird, also, ich meine: Die Formatierung

Blockquote: Auf Grund der Coronakrise und dem damit weitgehend lahmgelegten öffentlichen Leben haben wir uns entschieden, zeitlich begrenzt die gesamten Inhalte unserer Internetpräsenz für alle Menschen kostenlos zugänglich zu machen.

  1. Numbered List
  2. Eintrag
  3. Zewitrag
  4. Drewitrag
  • Bullet List
  • Eintrag
  • Zweitrag
  • Dreitrag
Unterstützen über:
  • PayPal