Vogelgrippe in Brandenburg eingedämmt
Potsdam. Die im Herbst vergangenen Jahres wegen der Vogelgrippe in ganz Brandenburg erlassene Stallpflicht wird gelockert. »Die zunehmende Beruhigung der Seuchenlage ermöglicht die schrittweise Lockerung der Stallpflicht«, erklärte der für den Verbraucherschutz zuständige Justizminister Stefan Ludwig (LINKE) am Dienstag in Potsdam.
Jetzt werde die Stallpflicht zunächst auf wenige Risikogebiete beschränkt, teilte das Ministerium mit. Die Landkreise könnten je nach Entwicklung anhand von Risikokriterien selbst festlegen, wo eine Stallpflicht weiter aufrecht erhalten bleib, um den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.
Zuletzt hatten unter anderem Verbände und die Grünen gefordert, die Stallpflicht nicht zuletzt wegen der im Frühjahr steigenden Temperaturen aufzugeben. Problematisch war die Maßnahme insbesondere auch für Produzenten von Freiland-Eiern, die anfangs allerdings noch mit einer Ausnahmeregelung den Verkauf normal fortsetzen konnten.
Die Stallpflicht für Geflügel war im Land Brandenburg im November erlassen worden, nachdem das hochansteckende H5N8-Virus nachgewiesen worden war. Nach der aktuellen Statistik wurden bislang 21 Ausbrüche bei Wildvögeln, neun in Tierbeständen bei Geflügelzüchtern und zwei Fälle in Zoos - in Cottbus und in Kunsterspring (Ostprignitz-Ruppin) - nachgewiesen. Insgesamt rund 155 000 Tiere aus betroffenen Beständen wurden vorsorglich getötet, um eine Ausbreitung des Erregers zu verhindern.
Die Ausbreitung der Vogelgrippe in Berlin-Brandenburg begann mit einem toten Schwan im Landwehrkanal in Berlin-Kreuzberg am 18. November 2016. dpa/nd
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