Vorformuliert oder ausgehandelt?

Leserfrage zum Mietvertragstext

Bei der Frage, ob eine Vereinbarung im Mietvertrag gilt oder nicht, kommt es oft darauf an, ob es sich um eine vorformulierte Vertragsbedingung handelt oder um eine individuell ausgehandelte Vereinbarung.

Zum Schutz des Verbrauchers - also auch des Mieters - gibt es in den Paragrafen 305 bis 310 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nämlich einige Regelungen zur Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Für den Mieter bedeutet das: Wenn der Vermieter etwas in den Vertrag hineinschreibt, was gegen Treu und Glauben verstößt, überraschend oder intransparent (schwer verständlich) ist oder in anderer Weise gegen das Gesetz verstößt, dann ist diese Regelung ungültig, auch wenn der Mieter sie unterschrieben hat.

Voraussetzung ist jedoch, dass es ...


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