Vodafone drängt zum Anruf für neuen Vertrag

Verbraucherzentrale Brandenburg

  • Lesedauer: 2 Min.

Derzeit erhalten viele Brandenburger Post von Vodafone Kabel Deutschland GmbH. Die Empfänger werden dringend aufgefordert, das Unternehmen anzurufen und neue Verträge abzuschließen.

»Wer eine solche Postkarte erhält, muss nicht reagieren. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen«, so Michèle Scherer, Expertin für die Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Brandenburg.

Die Postkarte sieht offiziell aus, Kennzeichen von Werbung wie zum Beispiel das Vodafone-Logo sucht man vergeblich. Unter dem Titel »Wichtige Information« wird angekündigt, »an Ihrer Adresse« gebe es »wichtige Neuerungen der Telefon- und Internet-Technologie«. Zudem sind die Karten mit dem Stempelaufdruck »Wiederholter Zustellversuch« sowie Datum und Unterschriftkürzel versehen. Dieser Stempel stammt jedoch nicht von der zustellenden Deutschen Post, sondern scheint den Karten im Vorhinein aufgedruckt worden zu sein.

»Die Postwurfsendung erinnert nicht an klassische Werbung. Verbraucher können sich gedrängt fühlen, unbedingt innerhalb der gesetzten Frist anzurufen«, so Scherer. »Die Frist hat allerdings keinerlei rechtliche Wirkung. Wir raten allen Betroffenen, die Werbepost zu ignorieren. Wer sich über neue Tarife informieren möchte, kann jederzeit zum Beispiel bei einem Telekommunikationsunternehmen seiner Wahl anrufen oder auch online recherchieren. Möchte jemand dennoch unter der angegeben Nummer anrufen, sollte man neue Vertragsangebote auf dem Postweg anfordern und am Telefon noch keinerlei Zusagen machen. Keinesfalls sollte man sich für einen Vertragsabschluss unter Druck setzen lassen«, sagt die Verbraucherschützerin.

Wer keine persönlich adressierte Werbepost mehr von Vodafone erhalten möchte, kann dem Anbieter dies untersagen. Dafür steht Verbrauchern der Musterbrief der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/media131401A zur Verfügung. Zusätzlich kann man sich auf die Robinsonliste setzen lassen. Dort wird man dann von den Adressenlisten aller Werbeunternehmen gestrichen, die Mitglied im Deutschen Dialogmarketing Verband e.V. (DDV) sind.

Sollte man dann noch einmal ungewollte Post erhalten, kann man den Verstoß auch an die Datenschutzbehörde melden. VZB/nd

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