Bewährungsstrafe nach Missbrauch in Asylheim

Pakistanischer Flüchtling gesteht, sich an sechsjährigem Mädchen vergangen zu haben

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: 3 Min.

Es war ein schwerer Gang für die Mutter des Mädchens. Als der Prozess beendet war, brach der ganze Schmerz aus ihr heraus. Sie konnte es nicht fassen, dass der Mann, der ihre Familie zerstört hat, als freier Mann den Gerichtssaal verlassen konnte.

Die Tat am 27. September 2016 in einer Flüchtlingsunterkunft in der Kruppstraße in Moabit hatte verheerende Folgen. Gegen 20.30 Uhr hatte der Täter das sechsjährige Mädchen - die fünfköpfige Familie kam aus dem Irak nach Berlin - hinter die Traglufthalle auf einen abgelegenen Platz gelockt und ihr ein Telefon zum Spielen gegeben. Dann zog er ihr die Hosen herunter und verging sich an ihr. Zwei Mitbewohner des Heimes bemerkten das Verbrechen, rissen den Täter von dem Mädchen weg und übergaben ihn den Sicherheitsleuten. Die verständigten die Polizei.

Als die Beamten eintrafen, geriet das Geschehen außer Kontrolle. Inzwischen hatte sich die Tat herumgesprochen. Viele Männer stürmten auf die Sicherheitsleute zu, darunter der Vater des Mädchens. Er soll mit einem Messer bewaffnet gewesen sein und die Polizisten bedroht haben. Auf die Aufforderung, das Messer hinzulegen und stehenzubleiben, reagierte er nicht. Dann fielen Schüsse, der Vater brach schwer verletzt zusammen. Für ihn kam jede Hilfe zu spät. Im Krankenhaus verstarb er wenige Stunden später.

Das Geschehen um die Schüsse auf den Vater spielte in dem Verfahren gegen den Pakistaner keine Rolle. Hier ging es lediglich um den Missbrauch. Der 27-Jährige legte bereits zu Beginn des Prozesses ein Geständnis ab und erklärte sein Bedauern darüber, was er der Familie angetan habe. Er wagte es auch nicht, der Mutter des Opfers, die nun ihre drei Kinder allein großziehen muss, während der Verhandlung in die Augen zu sehen. Bei der Verkündung des Urteils blieb er - soweit erkennbar - äußerlich ungerührt. Das könnte auch daran liegen, dass er wenig von dem Gesagten verstand. Aufgrund fehlender Sprachkenntnisse war zwar ein Übersetzer vor Ort, der schien aber nicht jedes Wort wiederzugeben.

Durch das Geständnis blieb es dem Mädchen erspart, vor Gericht als Zeugin auszusagen. Überführt wurde Tayyab M. zudem durch DNA-Spuren. Zu seinen Gunsten zählte die Richterin seine Aussage und die Tatsache, dass er keine Vorstrafen hatte. Als erschwerend hingegen nannte sie das Alter des Kindes. Zudem habe der Täter die Zutraulichkeit des Kindes ausgenutzt. Die Bewohner der Notunterkunft seien wie eine große Familie mit schweren Schicksalen, da müsse sich jeder auf den anderen verlassen können, erklärte sie. M. sollte noch am Dienstag nach fünfmonatiger Untersuchungshaft in Freiheit entlassen und der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt werden.

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