Rechtzeitige Zahlung bewahrt vor Kündigung
Mietrückstand
Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24. August 2016 (Az. VIII ZR 261/15).
Hintergrund: Mietrückstände gehören zu den besonderen Gründen, aus denen ein Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen darf. Diese Möglichkeit besteht, wenn der Mieter mindestens an zwei aufeinander folgenden Zahlungsterminen mit der Zahlung der ganzen oder eines erheblichen Teils der Miete in Verzug kommt - oder in einem längeren Zeitraum mit einer Summe, die insgesamt die Höhe von zwei Monatsmieten erreicht.
Für Mieter ist besondere Vorsicht geboten, wenn sie unberechtigt die Miete mindern oder eine Mieterhöhung verweigern.
Der Fall: Ein Vermieter hatte...
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