Schulpflicht in Deutschland

In Deutschland gibt es, anders als in vielen anderen Ländern, eine Schulpflicht. Sie ist im Grundgesetz verankert. In Artikel 7 Absatz 1 heißt es: »Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.«

Davon gibt es einige Ausnahmen, unter anderem für Kinder und Jugendliche, die als »nicht beschulbar« gelten. Diese können für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren von der Schule beurlaubt werden. Die Jugendlichen gehen dann, wie beim Berliner Projekt »Move«, unter Aufsicht von Sozialpädagogen anderen Tätigkeiten nach. Ziel ist offiziell, sie wieder in die Lage zu versetzen, am Schulunterricht teilzunehmen. In der Praxis erlangen sie jedoch oft die Berufsbildungsreife und fangen an zu arbeiten.

Trotz Präventionsprogrammen werden die unentschuldigten Fehltage von Berliner S...


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