Mehr als zwei Jahre Haft für Referatsleiter
Stefan T., Referatsleiter des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo), ist zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Das Urteil lautet auf Bestechlichkeit. Der Richter hielt es für erwiesen, dass T. insgesamt 143 000 Euro erhalten hat, um kriminelle Machenschaften eines Wachschutzunternehmens, das in Flüchtlingsheimen tätig war, nicht zu melden, wozu er als Staatsbeamter verpflichtet gewesen wäre.
Mit T. angeklagt waren drei Mitarbeiter des besagten Wachschutzunternehmens. Sie erhielten Haftstrafen wegen Steuerhinterziehung und dem Vorenthalten von Arbeitnehmerentgelten - also der Beschäftigung von Schwarzarbeitern. Den Gründer und Manager des Unternehmens, Dino J., verurteilte das Gericht zu sieben Jahren und drei Monaten. Er soll zudem die Bestechungsgelder an T. gezahlt haben. Oliver W., der das Gerichtsverfahren durch eine Selbstanzeige initiiert hatte, wurde zu fünf Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Olaf K., der lediglich Handlanger gewesen sein soll, soll für zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Verteidigung hatte im Prozess erklärt, die Gelder, die J. in den vergangenen Jahren an T. gezahlt hatte, seien keine Bestechungsgelder, sondern die Rückzahlung eines Darlehens, das T. seinem ehemaligen Lebenspartner J. vor vielen Jahren als Startkapital für die gemeinsame Firma geliehen hatte. Die Beweislage - die Anhörung von Zeugen, die Auswertung von Kalendereinträgen und SMS zwischen den Angeklagten - hätte für das Gericht ein anderes Bild ergeben.
Prozessbeobachter Fabio Reinhardt, ehemaliger flüchtlingspolitischer Sprecher der Piratenfraktion des Abgeordnetenhauses, sagte dem »nd«: »Das Vergabeverfahren für den Betrieb von Flüchtlingsunterkünften ist konfus.« Das sei im Prozess auch klar herausgestellt worden. Reinhardt forderte daher eine größere Transparenz und klare Regeln im Vergabeverfahren.
Bisher haben die meisten Betreiber von Flüchtlingsheimen keinen Vertrag mit dem Land Berlin. Für neue Unterkünfte sollte sich das ab 2016 ändern, doch Mitbewerber klagten gegen die Ausschreibungen. Externe Berater sollen die Senatsverwaltung nun bei der Ausarbeitung neuer Ausschreibungen unterstützen.
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