Bayern darf nicht aus Deutschland austreten

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Karlsruhe. Bayern darf nicht aus der Bundesrepublik Deutschland austreten. Das Grundgesetz sehe keine Abspaltung einzelner Bundesländer vor, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Montag veröffentlichten Beschluss. (AZ: 2 BvR 349/16) Der bayerische Beschwerdeführer hatte die Zulassung für eine Volksabstimmung in Bayern über den Austritt des Bundeslandes aus der Bundesrepublik Deutschland verlangt. Als diese abgelehnt wurde, zog er vor das Bundesverfassungsgericht. Doch die Karlsruhe Richter nahmen die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Bundesrepublik Deutschland sei ein »auf der verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes« beruhender Nationalstaat, so dass einzelne Bundesländer keine »Herren des Grundgesetzes« seien. Sie könnten daher auch nicht über den Austritt aus der Bundesrepublik Deutschland entscheiden. epd/nd

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