Verwaltungsgericht kippt Forster Alkoholverbot

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Cottbus. Ein 2015 von der Stadt Forst (Spree-Neiße) für Teile der Innenstadt erlassenes Alkoholverbot ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Cottbus entschieden, teilte ein Sprecher am Donnerstag mit. Die Stadtverwaltung hatte sich mit einem Eilantrag an das Gericht gewandt, weil der Landkreis das Verbot als zu weitgehend beanstandet und die Aufhebung verlangt hatte. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig und kann mit einer Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandburg angefochten werden. dpa/nd

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