Ausrüstung mit Rauchmeldern hinkt hinterher
Potsdam. Die Ausrüstung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern in Brandenburg verläuft bislang nur schleppend. Nach Schätzungen des Landesinnungsverbands der Schornsteinfeger haben viele Wohnungsverwaltungsgesellschaften bisher weniger als zehn Prozent ihres Bestandes mit den Geräten versehen. Bei privaten Hausbesitzern könnten es immerhin schon über 20 Prozent sein, sagt Landesinnungsmeister Markus Hirschnitz. Konkrete Zahlen gibt es nicht. Basis für die Pflichtausstattung mit Rauchwarnmeldern ist ein im Juli 2016 in Kraft getretenes Gesetz. Demnach müssen alle Aufenthaltsräume - ausgenommen Küchen - und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit mindestens einem Gerät versehen werden: bei Neubauten ab sofort, bei Bestandsbauten bis spätestens zum 31. Dezember 2020.
Das Gesetz stößt auf ein geteiltes Echo. Während der Landesfeuerwehrverband den Schritt begrüßt, kritisiert...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.