Wasserverbände machen sich ihr eigenes Gesetz

Im Forum Natur Brandenburg organisierte Interessenträger legen Vorschlag für Novelle vor / Grüne sind kritisch

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 3 Min.

Mehrere Interessenverbände haben am Donnerstag einen gemeinsam erarbeiteten Entwurf zur Neufassung des brandenburgischen Wassergesetzes vorgelegt. In diesem Gesetz werden Art und Weise sowie Kosten der Wassernutzung grundsätzlich geregelt - darunter auch das Befahren von Wasserflächen und der Umgang mit Randstreifen.

Es gab keine Legislaturperiode seit 1990, in der an diesem zunächst provisorisch erlassenen Gesetz nicht herumgefeilt worden wäre. In ihren Koalitionsvertrag hatten SPD und LINKE sich darauf verständigt, dieses Provisorium zu beenden und zu einer gerechten Verteilung der Belastung beizutragen. Ein Vorschlag aus dem Hause von Umweltminister Jörg Vogelsänger (SPD) hatte im Sommer so viel Kritik auf sich gezogen, dass sich der Landtag dazu entschloss, den Interessenvertretungen (unter anderem Bauern, Waldeigentümer, Angler, Jäger, Fischer) die Möglichkeit zu geben, «einen abgestimmten Lösungsvorschlag für die Novellierung der wasserrechtlichen Vorschriften vorzulegen». Die ließen sich das nicht zweimal sagen und behielten dabei natürlich ihr Bestes im Auge. Der unter dem Vorsitz des FDP-Politikers Gregor Beyer erarbeitete Entwurf wurde am Donnerstag Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD) und den Mitgliedern des Umweltausschusses des Landtages übergeben.

In einem für Brandenburg bislang einmaligen Verfahren hatte sich für die Arbeit am künftigen Wassergesetz aus Privatbesitzern und -nutzern ad hoc das Forum Natur Brandenburg gebildet. Dort wurde beispielsweise die heftig umstrittene Frage der Mitgliedschaft in den Gewässerunterhaltungsverbänden (Wasser- und Bodenverbänden) erörtert. Als Vorschlag festgehalten wurde, dass Kommunen weiterhin die Bodeneigentümer in den besiedelten Regionen vertreten sollen. Landeigentümer, die den Bereichen «Agrar» und «Forst/Fischerei» zuzuordnen seien, sollen in den Gewässerverbänden Einzelmitglieder werden können.

Die Grünen halten diese Strategie für problematisch, da sich angesichts der verbreitet geringen Beteiligung bei Wahlen und Abstimmungen im Kommunalbereich hier schnell unerwartete Übergewichte bei Abstimmungen herausbilden könnten. Obwohl sie in ihrem Gegenentwurf auch den Punkt «Bürgerbeteiligung verbessern» aufführen, sprechen sich die Grünen dafür aus, die bisherigen Regelungen beizubehalten und von Einzelmitgliedschaften in den Gewässerverbänden abzusehen. Wie der Abgeordnete Benjamin Raschke aber unterstrich, sollten Naturschutzverbände angesichts der wachsenden Kompliziertheit des Wasserhaushaltes der Landschaft und der beginnenden Austrocknung einzelner Seen dort unbedingt ein gesetzlich verankertes Mitspracherecht besitzen.

Bei der Frage der Beiträge schlagen die Verbände eine «Differenzierung nach Nutzungsarten vor, die von »Wohnungsbaufläche« über »Industrie- und Gewerbefläche«, »Straßen«, »Weg«, »Wald«, »Landwirtschaft« bis - seltsam für Brandenburg - »Meer« reicht. Als Alternative sieht der Grünen-Vorschlag vor, alle Ausnahmen und Privilegien für Wassernutzer und -entnehmer abzuschaffen und die Kosten angesichts zunehmender Anspannung des Wasserregimes messbar zu erhöhen.

Der Verbändevorschlag beinhaltet, dass auf nicht schiffbaren Gewässern Anglerboote ausschließlich mit einem Elektromotor und einer Leistung von maximal 3,68 kW ausgestattet sein dürfen. Für Gewässerrandstreifen wird vorgeschlagen, dass die Pflichten durch Verträge mit den Grundstückseigentümern geregelt werden können. Aus Sicht der Grünen ist das zu unverbindlich, ihr Gegenvorschlag beharrt darauf, dass Verträge abgeschlossen, ihre Einhaltung aber auch mindestens stichpunktartig kontrolliert werden müsse. Rasche berichtet von Wassergräben, die von Anrainern einfach leer gepumpt worden seien, was zur erheblichen Störung bei Fauna und Flora geführt habe.

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