Wenn der Müllmann zehnmal klingelt
Eine übliche Weihnachtsgeste wurde mancherorts in Rheinland-Pfalz zum Problem - die Kommunen steuern gegen
Lange Zeit schon gilt es auch in Rheinland-Pfalz als schöner Brauch: In der Zeit um Weihnachten wird dem Müllmann ein kleines Trinkgeld als Dankeschön für seine Arbeit zugesteckt. Mittlerweile wird diese Geste nicht mehr überall im Land praktiziert - und wenn doch, dann nur unter strengen Auflagen. Das ergab eine dpa-Umfrage. »Wir haben das abgestellt. Das passt nicht mehr in die Zeit«, sagte Klaus Neuschwender, Geschäftsführer der Wirtschaftsbetriebe Ludwigshafen.
Besonders eine Sache war den Verantwortlichen dabei ein Dorn im Auge: das Klingeln. »Im Endeffekt war das ein aktives Einfordern. Und das hat irgendwann einfach Überhand genommen«, sagte Neuschwender. Dieses aktive Einfordern eines Trinkgelds ist in Ludwigshafen nun verboten - sogar unter Androhung des Verlusts des Arbeitsplatzes. »Wenn die Bewohner von sich aus an die Abfalltonne kommen und den Arbeitern etwas geben, dann ist das okay«, fügte Neuschwender hinzu. Allerdings sollten die Geschenke pro Person nicht teurer als 20 Euro sein.
Auch in Mainz sollen die Trinkgelder auf Wunsch der Stadt eher klein ausfallen. Generell dürfen Müllmänner - ohne zu klingeln - kleine Geschenke zu Weihnachten annehmen. »Der Wert darf jedoch maximal fünf Euro betragen«, sagte Stadtsprecher Ralf Peterhanwahr. »Wenn ein Kuchen oder eine Flasche Wein aber 5,99 Euro kostet, wollen wir nicht päpstlicher als der Papst sein.« Größere Spenden könnten auch mit Kollegen geteilt werden. In Koblenz bleibt die Stadt mit ihren Vorgaben an die Mitarbeiter der Entsorgungsbetriebe eher vage. »Es gilt die Regelung, dass nur die Annahme von Gegenständen mit geringem wirtschaftlichem Wert möglich ist«, sagte Sprecher Heiko Breitbarth. Eine bestimmte Grenze gebe es nicht. »Generell ist hier allerdings Zurückhaltung geboten.«
Der Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier spricht sich ebenfalls dagegen aus, dass Müllmänner für ein kleines Weihnachtspräsent an den Türen klingeln. »Es gibt einen Kodex dazu, der zum Beispiel das Sammeln während der Arbeitszeit und das Sammeln in Arbeitskleidung außerhalb der Arbeitszeit untersagt«, sagte Sprecherin Elisabeth Hill. Zudem verwies sie darauf, dass im öffentlichen Dienst Zuwendungen aller Art ohnehin nicht gestattet seien. dpa/nd
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