Ohne Ansprüche
Kopierte NS-Propaganda
Der britische «Zeitungszeugen»-Verleger Peter McGee hat keinen Anspruch auf Entschädigung für die Beschlagnahme von nachgedruckter NS-Propaganda. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob kürzlich ein entsprechendes Urteil der Vorinstanz auf. Der Unternehmer hatte im Januar 2009 das Journal «Zeitungszeugen»« in Deutschland auf den Markt gebracht, dem Nachdrucke des NS-Hetzblatts »Völkischer Beobachter« vom 1. März 1933 und des NS-Propagandaplakats »Der Reichstag in Flammen« beilagen. Für die Beschlagnahme von 12 000 Exemplaren auf Anordnung des Amtsgerichts München forderte der Unternehmer mehr als 2,6 Millionen Euro Schadenersatz vom Freistaat Bayern. Landgericht und Oberlandesgericht hatten dem Anspruch dem Grunde nach zugestimmt. dpa/nd
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