Nazis bleiben straffällig
Hunderte Verfahren nach dem Verbot rechtsextremer Organisationen
Dresden. Viele Mitglieder verbotener rechtsextremer Organisationen in Sachsen werden weiter einschlägig straffällig. So wurden bis November 617 Ermittlungsverfahren mit insgesamt 672 Tatverdächtigen eingeleitet. Das geht aus der Antwort des sächsischen Justizministers Sebastian Gemkow (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Landtagsabgeordneten Valentin Lippmann (Bündnis 90/Die Grünen) hervor, die am Montag in Dresden verbreitet wurde. Von den Verfahren nach den Verbotsverfügungen bis November 2016 seien insgesamt 672 Tatverdächtige betroffen.
Mehr als 400 Verfahren entfallen den Angaben zufolge auf die Mitglieder der bereits 2001 verbotenen Gruppe »Skinheads Sächsische Schweiz (SSS)«. Rund 140 Verfahren würden mit Mitgliedern der 2006 verb...
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