Straußenzüchter bangt um Herde

Vogelgrippe bedroht auch die großen Laufvögel

  • Winfried Wagner, Anklam
  • Lesedauer: 3 Min.

Die Vogelgrippe stellt Straußenhalter in Mecklenburg-Vorpommern vor große Probleme. Besonders die Stallpflicht macht ihnen Sorge. »Es ist schwierig, vielleicht sogar unmöglich, die Laufvögel einzusperren, wenn man sie nicht an Ställe gewöhnt hat«, erklärt der Leiter des Veterinäramtes der Mecklenburgischen Seenplatte, Guntram Wagner.

Ausnahmegenehmigungen von der Stallpflicht, die nach Vogelgrippefällen in kleineren Beständen angeordnet wurde, gibt es derzeit nur im Kreis Ludwigslust-Parchim, für den Zoo Schwerin und in Vorpommern. Wo die vorgeschriebene Stallpflicht nicht eingehalten werden könne, müssten Betreiber ihr Geschäftsmodell überprüfen - wie im Fall des Züchters Harald Pfeiffer aus Canzow bei Woldegk, sagt Wagner. Straußenzüchter Pfeiffer fordert eine Ausnahmegenehmigung für seine 23 Zuchtstrauße, die sonst auf einer Wiese unter freiem Himmel leben. Sonst müsse er sie schlachten. Straußenhalter aus der Region unterstützen seine Forderung.

Veterinäramtschef Wagner hat dafür wenig Verständnis. »Wir haben seit zehn Jahren solche Vogelgrippefälle«, sagt Wagner. Der Züchter in Canzow habe zu wenig Vorsorge getroffen und verlasse sich auf die Genehmigung: »Die wird es diesmal nicht geben können.« Hauptgrund: In der Region um Woldegk haben Betriebe rund 700 000 Stück Geflügel in Ställen. Das Risiko sei zu hoch, das dort der Erreger H5N8 eingeschleppt werde und Tiere getötet werden müssten.

Ähnlich wie Wagner sieht das Veterinärkollege Holger Vogel im Kreis Vorpommern-Greifswald, wo der erste Fall von Vogelgrippe bei Nutzgeflügel auftrat. Generell müssten sich alle Geflügelhalter auf Stallpflicht einstellen. Es sei es nicht leicht, Laufvögeln genug Platz zu bieten. »Die Betriebe bräuchten mindestens eine Reithalle.« In der Region hat Vogel acht Ausnahmen zugelassen: »Das ist immer eine Güterabwägung.« Dort seien aber keine größeren Geflügelbestände in der Nähe.

So hat die größte Straußenzucht Norddeutschlands, Gut Owstin bei Gützkow, wo rund 600 Strauße leben, eine »Freigangs-Erlaubnis«. Als Auflagen gelten, dass Gäste nicht erlaubt sind, Arbeiter aus Seuchenschutzgründen die Kleidung wechseln müssen und die Tiere in geschlossenen Räumen gefüttert werden, erst dann dürfen sie ins Freie. »Bei den Straußen hat ein Männchen eine erste, zweite und dritte Henne«, erklärt Vogel. Dabei dürften nicht mehrere Hähne mit dem Gefolge zu eng zusammen sein. Experten sprechen von einer Hackordnung, bei der schwächere Tiere den stärkeren ausweichen müssen, sonst gebe es tote Vögel.

Auch der Kreis Ludwigslust-Parchim hat für die größte Straußenzucht, 130 Tiere in Riederfelde bei Lübz, die Ausnahme genehmigt. Ähnliches gilt für Straußenvögel im Zoo Schwerin. Über sechs weitere Anträge von insgesamt 15 Straußenhaltern wird noch beraten.

Die Auflagen wie Füttern im Stall kann Pfeiffer auch einhalten, wie er sagt. Aber Einstallen gehe bei ihm nicht, auch wegen der Hackordnung. Zwei alte Hühnerställe, die ihm gerade angeboten wurden, will er für 27 Junglaufvögel nutzen. »Die ehemaligen Geflügelhallen haben wertvolle Installationen in etwa 1,80 Metern Höhe, aber die 23 ausgewachsenen Strauße sind mit 2,20 Meter zu groß«, sagt Pfeiffer. Falls Pfeiffer die Stallpflicht nicht befolgt, droht ihm Strafgeld. Sicherheitshalber habe er Schlachttermine Anfang Dezember reserviert, eher ging es nicht, sagt er. Seine Mitarbeiter müssten den Hof bei Woldegk nun noch öfter kontrollieren, sagt Amtsleiter Wagner. dpa/nd

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