Minder humanitär
Uwe Kalbe zur OVG-Entscheidung über subsidiären Schutz syrischer Flüchtlinge
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat entschieden, dass ein minderer Schutz für Kriegsflüchtlinge aus Syrien ausreicht. Damit korrigiert es faktisch tausendfache Entscheidungen von Verwaltungsgerichten, die Flüchtlingen einen Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention zugestanden hatten. Der mindere, der »subsidiäre« Schutz hat für die Betroffenen außer größerer Unsicherheit über ihren Status in Deutschland vor allem die Folge, dass ihre Familien für zwei Jahre nicht nachkommen dürfen.
Wegen »grundsätzlicher Bedeutung« musste das Oberverwaltungsgericht entscheiden. Grundsätzlich war etwa die Frage zu beantworten, ob nicht nur die Kriegswirren und -gefahren in Rechnung zu stellen sind, sondern allein der Asylantrag im Westen den Vorwurf des Hochverrats in Syrien zur Folge hat. So hatten Verwaltungsgerichte tausendfach geurteilt, ebenfalls aufgrund der Entscheidung eines Oberverwaltungsgerichts im Jahr 2012. Inzwischen ist in Syrien Krieg, das Regime Assad hat nicht mehr die Macht im ganzen Land. Daraus weniger Gefährdungspotenzial in Syrien zu schlussfolgern, ist freilich absurd. Die Menschen werden hierbleiben. Allerdings in prekärer Lage und ohne ihre Familien. Man müsste nun erwarten, dass der Bundestag die neue Lage für Tausende Syrer ebenfalls neu beurteilt und seinen Beschluss zum Familiennachzug rückgängig macht. Aus grundsätzlichen humanitären Gründen.
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