Letzte Mahnung von Care-Energy Management GmbH?

Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hilft

Die Care-Energy AG konnte ihre Kunden auch in Sachsen-Anhalt nicht mehr mit Strom und Gas beliefern, nachdem die dazu notwendigen Verträge mit den Netzbetreibern im Juni und Juli gekündigt wurden.

Die Abrechnung der beendeten Verträge bereitet den Verbrauchern im Nachgang Schwierigkeiten. Nach § 40 des Energiewirtschaftsgesetzes muss der Lieferant dem Verbraucher spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses eine Abschlussrechnung vorlegen, die insbesondere die vertraglich vereinbarten Preise, den Abrechnungszeitraum, die Ableseart, den Anfangs- und Endzählerstand, den ermittelten Verbrauch und damit die Bruttokosten für die gelieferte Ener...


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