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Die Rote Hilfe

LESEPROBE

  • Lesedauer: 2 Min.

Am Vorabend der Machtübertragung an Hitler war die »überparteiliche Kampf- und Solidaritätsorganisation«, wie sie sich in »10 Gebote des Roten Helfers« selbst beschrieb, eine der größten sozialistischen Massenorganisationen, die ihre Mitgliedschaft neben der Beitragszahlung auch in die Basisaktivitäten einzubinden verstand und die darüber hinaus ein breites Umfeld mobilisieren konnte ...

Mit der Machtübernahme der NSDAP wurde die Gefahr eines Organisationsverbots greifbar, und die Vorbereitungen auf den Untergrund, die zuvor eher unsystematisch betrieben worden waren, erhielten größere Bedeutung...

Bis zum Verbot im März 1933 lief die Arbeit der Roten Hilfe großteils nach gewohntem Muster weiter, auch wenn die Strukturen durch die ständigen Verhaftungen - insbesondere nach dem Reichstagsbrand am 27. Februar - und den allgegenwärtigen SA-Terror hart getroffen wurden und die Aktivitäten in manchen Städten phasenweise zum Erliegen kamen. Im Mittelpunkt standen die Unterstützung für die Familien der zahllosen in »Schutzhaft« Genommenen sowie die Aufklärung über die brutalen Verfolgungen gegen die Arbeiterbewegung, wobei es neben Zeitungsvertrieb und Flugblattaktionen auch zu öffentlichen Protesten kam. »Massenverteidigung aller von der Justiz Verfolgten. Stärkste Massenmobilisierung zum Kampf gegen die Unterdrückung der Arbeiterorganisationen und ihrer Presse« gab der Zentralvorstand am 4. Februar 1933 als wichtigste Aufgaben der nächsten Wochen vor und rief ein »Antifaschistisches Werbeaufgebot der Roten Hilfe« aus. Parallel liefen Bemühungen, durch die Errichtung neuer Postanlaufstellen, Deckadressen und geheimer Quartiere überall die Grundlagen für die Tätigkeit im Untergrund zu schaffen.

Aus der Broschüre von Silke Makowski »›Helft den Gefangenen in Hitlers Kerkern.‹ Die Rote Hilfe Deutschlands in der Illegalität ab 1933« (Verlag Gegen den Strom, hg. v. Hans-Litten-Archiv, 115 S., br., 7 €, zu beziehen über den Verlag, Schwanthalerstr. 139, 80339 München).

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