Zu großes Haus verkaufen
Hartz-IV-Empfänger
Diese Rechtslage hat das Bundessozialgericht in Kassel (Az. B 4 AS 4/16 R) in einer am 12. Oktober 2016 veröffentlichten Entscheidung klargestellt. Ein Hausgrundstück gelte nur dann als Schonvermögen, wenn es eine angemessene Größe habe.
Im konkreten Fall bewohnte ein Ehepaar mit nur noch einem von ursprünglich drei Kindern aber ein Haus in Aurich von gut 143 Quadratmetern. Die Obergrenze laut Gesetz beträgt in dem Fall aber 110 Quadratmeter. Da keine besonderen Umstände vorlagen, sei die Verwertung des Grundstücks samt Haus für den Lebensunterhalt weder unzumutbar noch unwirtschaftlich, urteilten die Richter. dpa/nd
Wir behalten den Überblick!
Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.