Polizistin trotz Brustimplantaten
Urteil
Das Verwaltungsgericht München gab am 22. September 2016 (Az. M 5 E 16.2726) der Klage der Frau gegen ihre Ablehnung für den Polizeivollzugsdienst statt. Die Brustimplantate hindern nicht am Polizeidienst.
Die Personalstelle des Polizeipräsidiums München hatte die Einstellung abgelehnt. Der Polizeiarzt vertrat die Auffassung, dass die gesundheitliche Eignung für den Polizeidienst nicht mehr gegeben sei. Insbesondere beim Selbstverteidigungstraining und bei gefährlichen Einsätzen seien Beschädigungen der Implantate zu befürchten.
Das Gericht folgte dem Gutachten eines plastischen Chirurgen, wonach die Frau wegen der Beschaffenheit der aus hochmodernen Materialien gefertigten Implantate und ihrer Platzierung unterhalb der Muskeln keinem erhöhten Verletzungsrisiko ausgesetzt sei. AFP/nd
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.