Urteile: LINKEN-Politiker in Sachsen wurden in ihren Rechten verletzt
Leipzig. Oppositionelle LINKE-Politiker sind laut sächsischem Verfassungsgerichtshof im Landtag in ihren Rechten verletzt worden. Die Abgeordnete Juliane Nagel und die LINKEN-Landtagsfraktion hatten vor dem Gericht geklagt. Nagel kritisierte, dass die Staatsregierung ihr Auskünfte zum Polizeieinsatz beim Pegida-Auftritt des niederländischen Rechtspopulisten Geert Wilders verweigert hatte. Damit sei Nagel in ihrem Frage- und Auskunftsrecht verletzt worden, urteilte der Verfassungsgerichtshof in Leipzig am Donnerstag (Az.: Vf. 23-I-16). Die zweite Klage drehte sich um die Ablehnung einer von den LINKEN im Haushaltsausschuss beantragten Anhörung von Sachverständigen zum Haushaltsbegleitgesetz. Auch diese Ablehnung sei unzulässig, weil sie das Recht der Fraktion auf Chancengleichheit verletzt habe (Vf. 134-I-15). dpa/nd
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