Bis wann darf Vermieter kündigen?

Mietrecht: Mietrückstände

Auch sieben Monate später ist eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges noch möglich. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13. Juli 2016 (Az. VIII ZR 296/15). Voraussetzung ist, dass der Mieter den Betrag bis zum Kündigungstermin nicht beglichen hat.

Hintergrund: Jede Partei eines Mietvertrages kann diesen Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Dies besagt der § 543 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Für die Vermieterseite nennt die Vorschrift als Beispiel für einen wichtigen Grund, dass der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Mietzahlung in Verzug ist oder über einen längeren Zeitraum hinweg mit einem Betrag in Rückstand gerät, der der Miete für zwei Monate entspricht. Weitere Einzelheiten regelt § 569 BGB.

Der Fall: Eine Mieterin h...


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