Dresdner Bettensteuer bestätigt
Stadt begrüßt Urteil des Oberverwaltungsgerichts
Dresden. Das sächsische Oberverwaltungsgericht hat die Dresdner Bettensteuer bestätigt. Eine entsprechende vom Stadtrat beschlossene Satzung sei »im Wesentlichen rechtmäßig«, urteilte der 5. Senat des Bautzener Gerichts am Donnerstag. Lediglich die Befreiung von Gästen, die in Hotels oder Herbergen mit weniger als fünf Betten übernachten, »verstößt gegen den Grundsatz der gleichmäßigen Besteuerung«. Ein Dresdner Hotel hatte gegen die seit Juli vergangenen Jahres erhobene Bettensteuer geklagt, weil es die Beherbergungssteuers...
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