Schüssel statt Kabel ohne Mieterzustimmung
Mietrecht: Medienempfang
Ein Vermieter darf nicht einfach ohne Zustimmung des Mieters einen vertraglich vereinbarten Kabelanschluss durch eine Satellitenantenne ersetzen. Dies entschied laut D.A.S. Leistungsservice das Landgericht Kempten mit Urteil vom 8. April 2016 (Az. 52 S 2137/15).
Hintergrund: Zwischen Vermietern und Mietern entsteht oft Streit, weil der Mieter Fernsehen über Satellit empfangen möchte - etwa für Programme aus dem Ausland.
Es gibt aber auch den umgekehrten Fall. Denn für Vermieter kann eine zentrale Satellitenantenne für das Haus gegenüber einem Kabelanschluss Vorteile haben, unter anderem auf der Kostenseite. Vermieter müssen sich aber trotzdem an das halten, was im Mietvertrag ste...
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