Verlag will keinen Rundfunkbeitrag zahlen

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München. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München beschäftigte sich am Dienstag mit der Frage, ob ein Zeitungsverlag Rundfunkbeitrag bezahlen muss, wenn er selbst Anteile an einem Radiosender hält. Der Münchener Zeitungs-Verlag, zu dem unter anderem der »Münchner Merkur« und die »tz« gehören, will den Rundfunkbeitrag sparen. Er begründet das mit seiner 25-prozentigen Beteiligung an dem Lokalradio-Sender 95.5 Charivari. Aus Sicht des Bayerischen Rundfunks ist der Verlag damit aber kein Rundfunkanbieter im klassischen Sinn - und soll wie andere zahlen. Streitwert: rund 1000 Euro pro Jahr. Das Verwaltungsgericht hatte dem BR in erster Instanz Recht gegeben. Wie der Gerichtshof nun entscheidet, soll spätestens am Freitag feststehen. Die Prozessparteien können das Urteil dann abfragen. dpa/nd

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