Gegner der Gebietsreform in Thüringen starten Unterschriftensammlung

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Mainz. Die CDU wirft der rheinland-pfälzischen Landesregierung eine mangelhafte Rechtsaufsicht beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) vor. Nach einem Urteil des Landgerichts Mainz zur Kündigung des ehemaligen MDK-Geschäftsführers sprach der pflegepolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Michael Wäschenbach, am Sonntag von einer »verheerenden Niederlage«. Das Gericht hatte die Kündigung am Freitag für unwirksam erklärt und sich dabei vor allem auf formale Gründe gestützt. Der MDK-Verwaltungsrat hatte im Oktober 2013 die fristlose Kündigung des Geschäftsführers beschlossen. Die Vertreter der gesetzlichen Krankenversicherungen zogen damit die Konsequenzen aus einem Bericht des Landesprüfdienstes, der zahlreiche Pflichtverletzungen des Geschäftsführers beanstandet und dessen Bezüge als unangemessen hoch kritisiert hatte. Der MDK ist eine Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Der MDK berät die Kassen in Versorgungsfragen und erstellt Gutachten zu einzelnen Versicherungsfällen. dpa/nd

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