Gericht bewertet Asylverfahren in Ungarn als unzumutbar
Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die Abschiebung eines syrischen Asylbewerbers nach Ungarn untersagt. Bereits 2014, als der Syrer über Ungarn nach Deutschland eingereist war, sei das ungarische Abschiebehaftsystem »in so erheblichem Maße mängelbehaftet gewesen«, dass dem Kläger dort beim Stellen eines Asylantrags »unmenschliche und erniedrigende Behandlung« gedroht hätte, heißt es in einem am Montag in Mannheim veröffentlichten Urteil. (Az. A 11 S 974/16) Damit ist die Bundesrepublik laut Urteil zuständig für den Syrer und kann sich nicht auf die Dublin-II-Verordnung berufen: Nach europäischem Recht soll das Asylverfahren grundsätzlich in dem EU-Land eingeleitet werden, in das ein Flüchtling als erstes einreisten. AFP/nd
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