1088 Kubikmeter - unmöglich?

Urteil zum Wasserverbrauch

Ein Grundstückseigentümer musste für einen extrem hohen Verbrauch aufkommen, obwohl die Messgeräte technisch nicht zu beanstanden waren.

Die bloße Wahrscheinlichkeit reicht zur Entlastung eines Grundstückseigentümers nicht aus, wenn auf seinem Anwesen plötzlich der Wasserverbrauch nach oben schnellt. Kann er keinen technischen Defekt der Messgeräte nachweisen, muss er nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS den entsprechenden Betrag bezahlen. So urteilte das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße (Az. 4 K 20...


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