Was muss der Vermieter tun?
Leserfrage zu Schönheitsreparaturen
Schönheitsreparaturen werfen immer wieder Fragen auf. Was muss der Vermieter tun? Peter R., Gera
Es antwortet der Mieterverein Dresden und Umgebung:
Fehlt im Mietvertrag eine Klausel zur Schönheitsreparatur oder ist die Regelung unwirksam, muss der Mieter nicht renovieren. Im Gegenteil, der Vermieter ist dann dafür verantwortlich. Laut Landgericht Berlin (Az. 65 S 440/09) muss dieser dann in regelmäßigen Abständen Reparaturen in der Mieterwohnung durchführen, also streichen und tapezieren.
Über Mieteransprüche in ein...
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