Gericht stoppt Asylunterkunft in Blankenese

Erteilung der Baugenehmigung in Hamburger Nobelviertel soll Umweltrecht verletzt haben

  • Lesedauer: 1 Min.

Hamburg. Das Verwaltungsgericht Hamburg hat den Bau einer Flüchtlingsunterkunft im Stadtteil Blankenese gestoppt. Mit dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss gab das Gericht dem Eilantrag eines Anwohners gegen die Baugenehmigung statt. In dem Pavillondorf sollen in neun Gebäuden 192 Schutzsuchenden untergebracht werden.

Der Streit um die erste Flüchtlingsunterkunft in dem wohlhabenden Stadtteil der Hansestadt hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Anwohner hatten am 5. April mit parkenden Autos die geplante Baumfäll-Aktion und damit den Baubeginn verhindert. Unterstützer der Asylunterkunft demonstrierten wenige Tage später für den Weiterbau.

Das Hamburger Verwaltungsgericht hatte bereits am 6. April im Eilverfahren einen vorläufigen Baustopp verkündet, nachdem ein Anwohner die Baugenehmigung angefochten hatte. Diesen Beschluss hob das Oberverwaltungsgericht am 19. April mit der Begründung auf, der Antragsteller habe sein Anliegen nicht hinreichend begründet.

Jetzt gab ihm das Verwaltungsgericht wieder recht: Der Antrag sei nach einigen Ergänzungen jetzt zulässig. Bei Erteilung der Baugenehmigung sei Umweltrecht verletzt worden, weil die ökologischen Auswirkungen erst zwei Wochen nach der Baugenehmigung an die zuständige Stelle übermittelt worden seien. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht zulässig. epd/nd

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