Wer bestellte Biedenkopfs Tagebücher?

Ministerpräsident Tillich straft Amtsvorgänger Lügen

  • Velten Schäfer
  • Lesedauer: 2 Min.

Hat Sachsens Regierungschef Stanislaw Tillich (CDU) dem Altministerpräsidenten Kurt Biedenkopf (CDU) den Vorschlag gemacht, dessen Tagebücher auf Staatskosten zu veröffentlichen? Dieser Frage geht in Dresden hartnäckig der Landesparlamentarier André Schollbach (LINKE) nach. Nun erhielt er auf eine Anfrage eine Antwort, die der Darstellung Biedenkopfs widerspricht.

Dieser hatte am 20. Mai in der »Sächsischen Zeitung« erklärt, das »Tagebuchprojekt« sei »ein Projekt des Freistaates« gewesen. Die Idee, die Tagebücher aus den Jahren 1989 bis 2000 »vom Freistaat herausgeben zu lassen«, gehe »auf Tillichs Vorschlag zurück«.Das Land sollte demnach »die Kosten für die Bearbeitung und die Veröffentlichung der Texte und den Erwerb der Rechte übernehmen«. Doch nun wolle es davon nichts mehr wissen: »Inzwischen lehnt der Ministerpräsident die weitere Erfüllung unserer Vereinbarung ohne Begründung ab. Hätten wir das gewusst, hätten wir Tillichs Angebot nie angenommen.«

In der Antwort auf die Anfrage Schollbachs widerspricht die Regierung dem diametral: »Herr Ministerpräsident Stanislaw Tillich hat Herrn Ministerpräsident a. D. Prof. Dr. Kurt Biedenkopf kein Angebot zur Publizierung der Tagebücher unterbreitet.« Weder seitens des Freistaates noch des Ministerpräsidenten seien »Vereinbarungen mit Herrn Ministerpräsidenten a. D. Prof. Dr. Kurt Biedenkopf getroffen worden, aus denen sich eine Verpflichtung zur Publizierung von dessen Tagebüchern ergibt«.

Dazu erklärt Schollbach: »Nur eine Version kann der Wahrheit entsprechen. Hieraus ergeben sich mehrere Fragen: Wer sagt die Unwahrheit?« Er werde diesen Fragen weiter nachgehen.

Im Oktober 2015 war bekannt geworden, dass das Land die Veröffentlichung der Tagebücher mit über 30 000 Euro unterstützt hat. Das Geld floss an die Konrad-Adenauer-Stiftung, die mit den Geldern die Veröffentlichung wissenschaftlich betreut hat. Die Linksfraktion will im Zusammenhang mit den Vorgängen sogar vor den sächsischen Verfassungsgerichtshof ziehen.

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