Ex-Bürgermeister erwirkt Verfügung gegen Landrat
Guben. Der im Februar 2015 wegen Bestechlichkeit verurteilte Ex-Bürgermeister von Guben, Klaus-Dieter Hübner (FDP), hat gegen den Landrat des Kreises Spree-Neiße eine einstweilige Verfügung erwirkt. Landrat Harald Altekrüger (CDU) darf demnach bis zum Wahlabend nicht mehr gegenüber der Presse wiederholen, dass er Hübner, falls dieser am 26. Juni oder bei der Stichwahl zwei Wochen später erneut zum Bürgermeister gewählt wird, nach Amtsantritt vorläufig suspendieren würde. Das bestätigte das Verwaltungsgericht Cottbus am Mittwoch. Das Gericht verwies auf das Gebot der Neutralität. Die Entscheidung vom Dienstag ist noch nicht rechtskräftig. Hübner ließ nach Überzeugung des Landgerichts Cottbus sein Grundstück kostenlos von einer Gartenbaufirma pflegen und schanzte ihr im Gegenzug städtische Aufträge zu. Hübner bestritt die Korruptionsvorwürfe. dpa/nd
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