Ausgerutscht im Treppenhaus
Mietrechtsurteil
Ist im Mietshaus die Treppe erkennbar frisch geputzt und feucht, müssen sich Mieter am Geländer festhalten.
Ein Mieter war im Treppenhaus verunglückt. Vorher hatte eine Reinigungskraft geputzt, der Boden war rutschig. Der Mann brach sich den Oberarm. Er erhält wegen der unfallbedingten Erwerbsminderung eine Rente.
Der Mann forderte 80 000 Euro Schmerzensgeld und Ausgleich für den finanziellen Verlust, weil er nach dem Unfall nicht mehr arbeiten konnte. Die H...
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