Bremen versucht’s per Notausstieg

Flüchtlinge werden im Landesetat ausgeklammert

  • Alice Bachmann, Bremen
  • Lesedauer: 3 Min.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) soll einen verstimmten Eindruck gemacht haben, als es um den Bremer Finanzplan 2015 bis 2020 ging. Das erklärte Bremens Finanzsenatorin Karoline Linnert (Grüne) recht fröhlich vor der hanseatischen Presse. Das kleinste Bundesland, die Freie Hansestadt Bremen, bestehend aus den Weser-Städten Bremen und Bremerhaven, ist hoch verschuldet und steht unter dem Diktat des Stabilitätsrates, einem gemeinsamen Aufsichtsgremium des Bundes und der Länder. Bremen muss seine jährliche Neuverschuldung drosseln mit dem Ziel, ab 2020 gar keine neuen Schulden mehr zu machen.

Dieses »Konsolidierung des Haushalts« genannte Vorgehen wird vom Stabilitätsrat belohnt: Bremen bekommt aus Schäubles Schatzkästchen 300 Millionen Euro für jedes Jahr, wenn es der Hansestadt gelingt, die Neuverschuldung im vereinbarten Rahmen zu halten. Bisher hat sich Linnert mit ihrem entsprechend harten Sparkurs wenig Freunde an der Weser gemacht, aber immerhin fünf Jahre in Folge jeweils 300 Millionen Bonus aus Berlin bekommen. Und die Bremer Grüne will auch in den kommenden fünf Jahren die Spar-Prämie erwirtschaften. Was sie auch könnte, wären die finanziellen Herausforderungen gleich geblieben.

Doch die Lage hat sich verändert, denn die Versorgung und Integration der Flüchtlinge ist eine neue Aufgabe. Entsprechend dem Königsteiner Schlüssel muss Bremen etwa ein Prozent der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge aufnehmen. Im vergangenen Jahr waren es etwa 10 000 plus mehrere tausend unbegleitete Minderjährige, deren genaue Zahl in Bremen niemand weiß.

Der rot-grüne Bremer Senat hat nun einen Fünf-Jahres-Haushalt aufgestellt, der laut Bremer Lesart aus zwei Teilen besteht. Das Finanzressort sieht es so, dass mit dem herkömmlichen Teil die rote Linie des Konsolidierungsplans nicht überschritten wird. Allerdings enthält dieser Teil nicht die Kosten für die Aufnahme der Flüchtlinge.

Begründet wird diese Vorgehensweise aus juristischer Sicht mit der Bremer Landesverfassung und der Konsolidierungsvereinbarung. Denn beide enthalten eine Ausnahmeregelung: Eine »nicht beeinflussbare Notsituation« erlaubt das Abweichen von vereinbarten Sparzielen.

Ohnehin sei der Bremer Haushalt schon vor der massiven Zuwanderung »auf Kante genäht« gewesen, wie Linnert erklärt. Das wird in Bremen allerdings als starke Untertreibung gesehen, fehlt es doch in der Hansestadt in allen sozialen und kulturellen Bereichen - von Kitas über Schulen bis zum Sport und den Krankenhäusern - an Personal, Gebäuden, Ausstattung und Finanzen.

In dem Juristen Stefan Korioth, der in München Universitätsprofessor ist, hat Linnert einen Verbündeten gefunden. Korioth stützt mit einer rechtsgutachtlichen Stellungnahme die Position des Bremer Finanzressorts. Und der Jurist hat sich auch schon bereit erklärt, Bremen zur Seite zu stehen, falls es seine Auffassung vor Gericht gegen den Stabilitätsrat verteidigen muss. Korioth ist unter anderem spezialisiert auf deutsches Staats- und Verwaltungsrecht.

Ob es so weit kommt, wird sich erst Anfang nächsten Jahres entscheiden. Denn der Stabilitätsrat bewertet im Rückblick, ob das vereinbarte Konsolidierungsziel erreicht wurde. So wird jetzt im kommenden Monat das Bremer Finanzverhalten im Jahre 2015 betrachtet.

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