Stromzähler frei zugänglich
Mietrechtsurteil
Der Stromzähler des Mieters befand sich in einem abgeschlossenen Kellerraum, den der Hausmeister zum Ablesen kurz aufsperrte. Plötzlich verlangte der Hauseigentümer dafür ein Entgelt.
Laut Amtsgericht Köln (Az. 201 C 464/12) müsse der Vermieter dem Mieter einmal im Monat Zugang gewähren, um den Zählerstand abzulesen - kostenlos. Der Mieter wollte sich zudem zeitlich nach den Wünschen des Hausmeisters zu richten. So sei das Aufschließen des Kellerraums einmal pro Monat kaum ein Mehraufwand, der Kosten verursachen könnte.
Die Verweigerungshaltung des Vermieters sei reine Schikane. OnlineUrteile.de
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